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Mängel des ungarischen Betriebsverfassungsrechts im Vergleich mit Deutschland

Laufzeit: 01.01.1998 - 31.12.1999

Partner: Universität Miskolc

Kurzfassung


Ziel: Im Rahmen eines weiteren deutsch-ungarischen Forschungsvorhabens, das ebenfalls vom DAAD finanziell gefördert wird, steht die betriebliche Mitbestimmung in Ungarn im Mittelpunkt. Die gegenwärtige Regelung der betrieblichen Vertretung der Arbeitnehmer im ungarischen Arbeitsgesetzbuch ist sehr lückenhaft. Deshalb ist es von großem Interesse für das ungarische Recht, das Recht eines Staates als Vergleichsmaßstab heranzuziehen, der eine ausgefeilte Regelung für die Vertretung der...Ziel: Im Rahmen eines weiteren deutsch-ungarischen Forschungsvorhabens, das ebenfalls vom DAAD finanziell gefördert wird, steht die betriebliche Mitbestimmung in Ungarn im Mittelpunkt. Die gegenwärtige Regelung der betrieblichen Vertretung der Arbeitnehmer im ungarischen Arbeitsgesetzbuch ist sehr lückenhaft. Deshalb ist es von großem Interesse für das ungarische Recht, das Recht eines Staates als Vergleichsmaßstab heranzuziehen, der eine ausgefeilte Regelung für die Vertretung der Arbeitnehmer im Betrieb seit Jahrzehnten besitzt. Bei dem Vorhaben geht es vor allem um praktisch orientierte Kritik und um die Frage, inwieweit der Rückgriff auf das deutsche Recht eine Lösung für die im ungarischen Recht festzustellenden Probleme sein können. Das Projekt beschränkt sich jedoch nicht darauf, die Lückenhaftigkeit des ungarischen Systems zu beschreiben und Verbesserungsvorschläge zu machen, zugleich soll es auch eine bessere dogmatische, d. h. theoretische Durchdringung der einzelnen Probleme ermöglichen. Beteiligte auf deutscher Seite: Prof. Dr. Dr. h.c. Rolf Birk, Dr. Bernd Waas; Beteiligt auf ungarischer Seite: Prof. Dr. Tàmàs Prugberger, Univesität Miskolc» weiterlesen» einklappen

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Beteiligte Einrichtungen