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Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Union (IAAEU)

Universität Trier

54286 Trier
Profil

Kurzportrait

Das Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Union (IAAEU) wurde 1983 gegründet. Das IAAEU will als ein in seiner Forschungsprogrammatik bisher in der Bundesrepublik Deutschland einzigartiges Forschungsinstitut einen Beitrag zur Klärung der umfangreichen Probleme leisten, die durch die vielfältige Verflechtung der unterschiedlichen sozialen und arbeitsrechtlichen Strukturen in Europa entstehen. Hauptaugenmerk liegt auf der theoretischen und empirischen Analyse der rechtlichen, wirtschaftlichen sowie sozialpolitischen Rahmenbedingungen für die Arbeitsbeziehungen in Europa. Auf arbeitsrechtlichem Gebiet schließt dies die europäischen Fragestellungen mit ein. Ein besonderer Akzent liegt auf der aus Arbeit und zum Verhalten von Unternehmen sowie Tarifverbänden, welche auch den Rechtsvergleich mit einschließt. Gemäß seines besonderen Auftrages hat das Institut es sich zur Aufgabe gemacht, die internationale Kooperation der Forschung auf der Ebene der Institutionen, ergänzt durch persönliche Kontakte, zu fördern. Das Forschungsprogramm des IAAEU, über das in einem Forschungsgebiet regelmäßig Rechenschaft gegeben wird, ist langfristiger Natur und finanziell von Interessenverbänden unabhängig. LDie Arbeit am IAAEU erfolgt in enger Kooperation mit den Universitätslehrstühlen der beiden Direktoren Prof. Dr. Dres. h.c. Monika Schlachter (Internationales und Europäisches Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht) und Prof. Dr. Laszlo Goerke (BWL-Personalökonomik).

Dienstleistungs­angebot

Projektspezifische Kooperationen mit anderen in- uns ausländischen Forschungseinrichtungen. Offen für wissenschaftliche Projektkooperationen in den Bereichen Arbeitsbeziehungen, Institutionen- und Gesundheitsökonomik.

Ausstattung

Vollausgestattete Computerarbeitsplätze; großer Konferenzraum; Umfangreiche Spezialbibliothek zu den Themen Personalökonomie, Arbeitsbeziehungen und internationales Arbeitsrecht am IAAEU.