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Edition der Zunftordnungen für Maler bis um 1800: Quellen zur Künstlersozialgeschichte aus den Archiven der Bundesrepublik Deutschland, Österreichs und der Schweiz

Laufzeit: ab 01.10.2010

Partner: Dr. Marina Beck, Dr. Ursula Timann, mit Nora Faust, Alexandra König, Georg C. Pick, Simon Tretter,

Förderung durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft

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Kurzfassung


Der Künstler im Alten Reich war, von wenigen Ausnahmen – wie Hofkünstler – abgesehen, zunftgebundener Handwerker. Das heißt: vom Eintritt in die Lehre über die mehrjährige Gesellen- und Wanderzeit, die anschließende Meisterprüfung, die Eheschließung bis hin zur Gründung und Führung einer eigenen Werkstatt, dem Ankauf von Arbeitsmaterialien und letztendlich dem Verkauf der Kunstwerke selbst, aber auch das Sozialverhalten innerhalb und außerhalb des Handwerks gegenüber Berufskollegen und die...Der Künstler im Alten Reich war, von wenigen Ausnahmen – wie Hofkünstler – abgesehen, zunftgebundener Handwerker. Das heißt: vom Eintritt in die Lehre über die mehrjährige Gesellen- und Wanderzeit, die anschließende Meisterprüfung, die Eheschließung bis hin zur Gründung und Führung einer eigenen Werkstatt, dem Ankauf von Arbeitsmaterialien und letztendlich dem Verkauf der Kunstwerke selbst, aber auch das Sozialverhalten innerhalb und außerhalb des Handwerks gegenüber Berufskollegen und die Grenzen des Tätigkeitsbereichs gegenüber anderen Berufen wurde alles zu regeln versucht. Vielerorts kamen weitere Bindungen hinzu wie die Zwangsmitgliedschaft in einer Bruderschaft, die bei den Malern häufig dem Evangelisten Lukas, Patron der Maler, geweiht war, mit allen damit einhergehenden Verpflichtungen, darunter regelmäßige Beitragszahlungen, Anwesenheit bei Versammlungen und bestimmten Gottesdiensten, Teilnahme an Prozessionen und Beerdigungen von Mitgliedern. In manchen Städten gehörten die Maler mit anderen Handwerken einer gemeinsamen, gemischten Zunft an, beispielsweise der Schmiedezunft in Augsburg oder der Krämerzunft in Nördlingen.



Zur Einhaltung und Überwachung der von Ort zu Ort sehr unterschiedlichen Regelwerke wurden Handwerksordnungen verfasst, die im Laufe der Jahrhunderte abgeändert, ergänzt und mancherorts sogar wieder abgeschafft wurden. Während bei einigen Ordnungen für wichtige Stationen im Leben des Handwerkers, darunter Lehre, Gesellenzeit, Meisterprüfung bis zum Begräbnis genaue Regeln aufgestellt wurden, sind andere eher allgemein gehalten, insbesondere bei den gemischten Zünften. Zwei Forderungen wurden fast überall erhoben oder stillschweigend vorausgesetzt, dies waren die eheliche Geburt, um überhaupt ein Handwerk lernen zu dürfen, und der Erwerb des Bürgerrechts, um Meister zu werden und eine Werkstatt zu leiten.



Die Einführung der Ordnungen erfolgte nicht überall gleichzeitig. Einige stammen bereits aus dem 14. Jahrhundert, als sich in vielen Städten Zünfte organisierten, welche die wirtschaftlichen Interessen der Handwerke vertraten. Hingegen entstanden in einigen Städten erst im 18. Jahrhundert auf Druck der Obrigkeit Handwerksordnungen und dienten als Kontrollinstrument über das Wohlverhalten der Mitglieder. Die meisten Ordnungen mussten von der Obrigkeit genehmigt werden, die sich vorbehielt, diese nach Gutdünken abzuändern und auch Ausnahmen zu billigen, falls sie einen fremden Maler wegen seines Könnens besonders fördern wollte. Dabei kann es sich sowohl um städtische Behörden als auch, bei Flächenstaaten, um Territorialherren wie den Salzburger Erzbischof handeln. Vielfach wurde zwischen den Orten korrespondiert und Abschriften von Ordnungen angefordert; häufig erfolgten auch Anfragen wegen der Regelung von Streitigkeiten zwischen den Handwerken. Es sind zahlreiche Beschwerden von Malern wegen Eingriffen in ihr Handwerk durch Maurer und Tüncher überliefert, welche Häuser bemalten, aber auch gegen Bildhauer, die Figuren fassten, oder Schreiner, welche Möbel und Fensterläden anstrichen. Hier wurde oft nachgefragt, wie derartige Streitfragen anderenorts geregelt wurden.



Nicht jede Stadt besaß eine Ordnung für die Maler, insbesondere wenn deren Zahl sehr gering war. Doch kann aus anderen Quellen wie Lehrbriefen und Leumundszeugnissen häufig geschlossen werden, dass auch dann bestimmte Regeln galten, darunter der geforderte Nachweis der ehelichen Herkunft, Ehrlichkeit und Fleiß der Lehrlinge und Gesellen in den Werkstätten, Zahlung von Lehrgeld usw. Auch überlieferte Streitigkeiten z. B. zwischen dem Meister und seinem Lehrling bzw. dessen Eltern oder Vormünder erlauben Rückschlüsse auf nicht schriftlich festgehaltene oder nicht überlieferte Regeln innerhalb der Handwerke.



Die Handwerksordnungen und ergänzende Quellen, von denen viele heute nicht leicht aufzufinden sind, werden vom Forschungsprojekt in den Archivbeständen der Bundesrepublik Deutschland, Österreichs und der Schweiz erstmals systematisch erfasst und ediert. Die nach Städten gegliederte Edition wird für einen Großteil des deutschsprachigen Raumes die formale Seite der Künstlerausbildung im Alten Reich aufzeigen.
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Projektteam


Andreas Tacke

Beteiligte Einrichtungen