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Integrationsvereinbarungen: Wirkung eines reflexiven Regelungsinstruments

Laufzeit: 01.07.2001 - 01.07.2005

Kurzfassung


M.A. Katharina Stysial: Eine Säule des behindertenpolitischen Programms der letzten Legislaturperiode ist die Novellierung des Schwerbehindertengesetzes, das, so der Tenor, sowohl mit seinen Programmdefiziten als auch seinen Umsetzungsdefiziten nicht zu den erwünschten Ergebnissen bei der Beschäftigung und Förderung schwerbehinderter Arbeitnehmer geführt hat. Im Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter (jetzt SGB IX, zweiter Teil) wurde mit der Aufforderung zum Abschluss...M.A. Katharina Stysial: Eine Säule des behindertenpolitischen Programms der letzten Legislaturperiode ist die Novellierung des Schwerbehindertengesetzes, das, so der Tenor, sowohl mit seinen Programmdefiziten als auch seinen Umsetzungsdefiziten nicht zu den erwünschten Ergebnissen bei der Beschäftigung und Förderung schwerbehinderter Arbeitnehmer geführt hat. Im Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter (jetzt SGB IX, zweiter Teil) wurde mit der Aufforderung zum Abschluss von betrieblichen Plänen, den sogenannten Integrationsvereinbarungen, zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen ein Instrument eingeführt, das in vielerlei Hinsicht dem Konzept des reflexiven Rechts entspricht.
Auffällig ist, dass im Reformprogramm der Schwerbehindertenpolitik der letzten Jahre dort verstärkt reflexive Elemente auftreten, wo Forderungen an das Wirtschaftssystem gestellt werden.
Die Hauptfrage ist: Wie beeinflusste das politische Handlungssystem die Wahl dieses Instrumentes?
Vorgehen: Theorien sozialer Bewegungen und die Reaktion des politischen Systems auf diese Bewegungen bieten einen Erklärungsansatz dafür, warum es zu einer Einigung auf ein solches Instrument kommen kann. Dabei sind Integrationsvereinbarungen nur Teil eines behindertenpolitischen Gesamtprogramms, das einerseits aus einer großen Offenheit des politischen Systems für die Forderungen der Behindertenbewegung resultiert, das aber andererseits von einer Unbeweglichkeit auf Grund des Verbändearrangements, das die Ausgestaltung der arbeitsrechtlichen Bestandteile des Schwerbehindertenrechts dominiert, bestimmt ist.
Auch wenn man eine Tendenz zu reflexivem Recht feststellen will, wie das Günther Teubner tut, so muss im Einzelfall bestimmt werden, welche Bedeutung reflexive Rechtselemente in dem jeweiligen Politikfeld und den jeweiligen Verhandlungsstrukturen spielt. Es kann zum Beispiel der Anfang einer substantielleren Verrechtlichung sein, auf einer experimentellen Übertragung aus anderen Regulierungsfeldern beruhen, (wie die Idee der Zielvereinbarungen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz) aber auch ein Zeichen für die Undurchsetzbarkeit weiterer Forderungen in dem betreffenden Politikfeld sein.
Im ersten Teil sollen Expertengespräche und die Analyse von Dokumenten die Faktoren rekonstruieren (Offenheit des politischen Systems für behindertenpolitische Forderungen bei gleichzeitig niedriger Interventionskapazität), die zu reflexiven Elementen in der Schwerbehindertenpolitik geführt haben.
Wie kann man untersuchen, ob ein Instrument wirkt, das offen in seiner Zielsetzung ist und auf Sanktionsmechanismen verzichtet? Das Schema der Normdiffusion kann dafür Hinweise geben, weil es ebenso wie Recht, das auf Freiwilligkeit setzt, auf sozialen Mechanismen wie zum Beispiel der Tätigkeit von Normentrepreneuren oder Imitation verweist. Dieses Schema erlaubt die Formulierung von Thesen über die Motive von Akteuren zum Zeitpunkt der Normadaption. Lassen sich dabei Institutionalisierungstendenzen feststellen, oder bleiben Integrationsvereinbarungen punktuelle Lösungsoptionen für Einzelprobleme? Befragungen von an Verhandlungen zu Integrationsvereinbarungen beteiligten Akteuren sollen Hinweise darauf geben.; Stand: Die Arbeit befindet sich im Stadium der Literaturaufbereitung und in der Sammlung des ersten empirischen Materials.
Arbeits- und Zeitplanung:
01/200302/2004: Empirische Erhebung
12/200308/2004: Elternzeit
09/200412/2005: Auswertung der Daten, Niederschrift der Arbeit
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Veröffentlichungen


Beteiligte Einrichtungen