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Präventions- und Interventionsprogramm "Glücksspielsucht und Spielerschutz"

Laufzeit: 01.01.2007 - 31.12.2011

Kurzfassung


Das Präventions- und Interventionsprogramm „Glücksspielsucht und Spielerschutz“ hat sich neben der wissenschaftlichen Untersuchung der Glücksspielsucht auch die Etablierung wirksamer Spielerschutzmaßnahmen zum Ziel gesetzt.
Das Programm, das für den Glücksspielbereich erstmals im Jahr 2000 in Kooperation mit der Spielbank Berlin am Potsdamer Platz und für den Lotto-/Sportwettenbereich in Deutschland im Jahr 2005 erstmalig mit der Land Brandenburg Lotto GmbH realisiert wurde, ist mittlerweile...
Das Präventions- und Interventionsprogramm „Glücksspielsucht und Spielerschutz“ hat sich neben der wissenschaftlichen Untersuchung der Glücksspielsucht auch die Etablierung wirksamer Spielerschutzmaßnahmen zum Ziel gesetzt.
Das Programm, das für den Glücksspielbereich erstmals im Jahr 2000 in Kooperation mit der Spielbank Berlin am Potsdamer Platz und für den Lotto-/Sportwettenbereich in Deutschland im Jahr 2005 erstmalig mit der Land Brandenburg Lotto GmbH realisiert wurde, ist mittlerweile in verschiedenen Bundesländern etabliert. Seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages im Januar 2008 wurden die im Rahmen des Präventions- und Interventionsprogramms implementierten umfassenden Spielerschutz- Maßnahmen entsprechend der gesetzlichen Rahmenbedingungen weiterentwickelt und unterliegen einer kontinuierlichen Evaluation.


Zu den Maßnahmen des Präventions- und Interventionsprogramms „Glücksspielsucht und Spielerschutz“ zählen folgende Bausteine:

  • verschiedene Informationsflyer und –broschüren zur Glücksspielsucht
  • ein umfassendes Schulungskonzept für die Mitarbeiter der Glücksspielanbieter
  • Maßnahmenkatalog im Umgang mit dem gefährdeten oder süchtigen Spieler ( z. B. Checklisten bzw. Beobachtungsprotokolle zum Spielverhalten des Kunden, Umgang bei Spielsperre)
  • spezielle Gesprächstrainings/Rollenspiele zum Umgang mit betroffenen Kunden
  • kontinuierliche Supervision der Mitarbeiter des Glücksspielanbieters
  • regelmäßiger Kontakt des Kompetenzzentrum Verhaltenssucht zum Spielerschutzbeauftragten des Glücksspielanbieters und Unterstützung bei der Konzeption und kontinuierlichen Weiterentwicklung des unternehmensinternen Sozialkonzeptes
  • eine vom Kompetenzzentrum Verhaltenssucht realisierte zentrale „Hotline“, anonym und kostenlos für Betroffene und deren Angehörige (0800- 1 529 529, montags - freitags 12.00 bis 17.00 Uhr)
  • Vermittlung Betroffener durch das Kompetenzzentrum Verhaltenssucht an das lokale Hilfesystem
  • Vernetzung des lokalen Hilfesystems mit dem Glücksspielanbieter
  • Evaluation der Spielerschutzmaßnahmen (u.a. Durchführung von Mitarbeiter- und Gästebefragungen zum Wissensstand und zur Akzeptanz des Spielerschutzprogramms), Weiterentwicklung der Spielerschutzmaßnahmen anhand der Ergebnisse
  • Auswertung der Hotline-Anrufe und Erstellung quartalsweiser Statistiken über die Inanspruchnahme
  • Kooperation des Kompetenzzentrums Verhaltenssucht als klinische Institution mit den zuständigen Landesministerien (insbesondere Innen- und Gesundheitsministerium)

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Beteiligte Einrichtungen