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Ausweitung des Deutschen Kinderkrebsregisters um drei Altersjahre durch die José Carreras Leukämie Stiftung e.V.

Laufzeit: 01.01.2008 - 31.12.2010

Kurzfassung


Eine Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit hämato-onkologischen Krankheiten verpflichtet seit 1.1.2007 alle pädiatrisch-onkologischen Einrichtungen in Deutschland, alle unter 18-jährig erkrankten Patienten an das DKKR zu melden. Das DKKR registriert derzeit alle Neuerkrankungen pädiatrisch-onkologischer Patienten bis einschließlich dem 15. Lebensjahr. Patienten, die bei...Eine Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit hämato-onkologischen Krankheiten verpflichtet seit 1.1.2007 alle pädiatrisch-onkologischen Einrichtungen in Deutschland, alle unter 18-jährig erkrankten Patienten an das DKKR zu melden. Das DKKR registriert derzeit alle Neuerkrankungen pädiatrisch-onkologischer Patienten bis einschließlich dem 15. Lebensjahr. Patienten, die bei Diagnosestellung bereits den 15. Geburtstag erreicht haben, zählen nicht mehr zur Registerpopulation. Deutschland verfügt somit derzeit nicht über eine geeignete Registrierung der adoleszenten Patienten. Unabhängig von der Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses hat die GPOH schon seit vielen Jahren die Anhebung der Altersgrenze gefordert.
Die Deutsche José Carreras Leukämie-Stiftung e.V. fördert das Vorhaben zur „Ausweitung des Deutschen Kinderkrebsregisters um drei Altersjahre“ in Form einer Anschubfinanzierung von September 2008 bis einschließlich Februar 2010. Im Jahr 2008 wurden alle Vorbereitungen getroffen, um am Deutschen Kinderkrebsregister ab 1.01.2009 alle unter 18-jährige erkrankte Patienten zu registrieren. Das Jahr 2009 wird diesbezüglich als Erprobungsphase angesehen.


Zudem fasste die Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) im April 2008 einstimmig den Beschluss, dass die „Anhebung der Altersgrenze für die Erfassung von Patienten mit einer pädiatrisch-hämato-onkologischen Krankheit durch das Kinderkrebsregister von unter 15 Jahren auf unter 18 Jahre“ sinnvoll sei. Eine entsprechende Konzeption wurde vom DKKR erarbeitet und den obersten Landesgesundheitsbehörden vorgelegt. Zwischenzeitlich wurde von der Gesundheitsministerkonferenz die Übernahme der darin definierten Aufgaben in die Routineförderung ab 2010 beschlossen.

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