BIODIVREFORM – Reformen für den europäischen Biodiversitätsschutz
Laufzeit: 01.12.2024 - 30.11.2026
Partner: Projektverantwortliche: Prof. Dr. Birgit Peters und Prof. Dr. Henrik Krehenwinkel (gemeinsame Sprecher der Arbeitsgruppe) Partner: Prof. Dr. Henrik Krehenwinkel (Universität Trier); PD Dr. Till Markus (Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung); Prof. Dr. Eva Julia Lohse (Universität Bayreuth); Valerie Krappitz (Universität Trier); Dr. Till-Hendrik Macher (Universität Trier); Dr. Sven Weber (University of California, Berkeley); apl. Prof. Dr. Axel Hochkirch (Musée national d’histoire naturelle, Luxemburg); Prof. Dr. Rosemary Gillespie (University of California, Berkeley).
Kurzfassung
Das interdisziplinäre Forschungsprojekt BIODIVREFORM untersucht, wie der europäische Biodiversitätsschutz rechtlich weiterentwickelt werden kann, um dem fortschreitenden Verlust biologischer Vielfalt wirksamer entgegenzuwirken.
Ausgangspunkt ist die bislang unzureichende Wirksamkeit der bestehenden europäischen Naturschutzinstrumente. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Vogelschutzrichtlinie, die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie die europäische Verordnung zur Wiederherstellung der...Das interdisziplinäre Forschungsprojekt BIODIVREFORM untersucht, wie der europäische Biodiversitätsschutz rechtlich weiterentwickelt werden kann, um dem fortschreitenden Verlust biologischer Vielfalt wirksamer entgegenzuwirken.
Ausgangspunkt ist die bislang unzureichende Wirksamkeit der bestehenden europäischen Naturschutzinstrumente. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Vogelschutzrichtlinie, die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie die europäische Verordnung zur Wiederherstellung der Natur. Untersucht wird, inwieweit diese Instrumente geeignet sind, die internationalen und europäischen Biodiversitätsschutzziele zu verwirklichen und bestehende Schutzdefizite zu beseitigen.
Das Projekt verfolgt einen interdisziplinären Ansatz, der rechtswissenschaftliche und biologische Forschung miteinander verbindet. Ein besonderer Schwerpunkt liegt darauf, wie moderne naturwissenschaftliche Untersuchungsmethoden, insbesondere genetische Hochdurchsatzverfahren, für die Weiterentwicklung des europäischen Arten- und Habitatschutzrechts nutzbar gemacht werden können.
Auf dieser Grundlage sollen neue rechtliche Konzeptionen für einen systemischen, artenübergreifenden und wissenschaftlich fundierten Biodiversitätsschutz entwickelt werden. Ziel sind konkrete Reformvorschläge für das europäische Naturschutzrecht.
Die Forschungsgruppe arbeitet im Rahmen des Deutschen Komitees für Nachhaltigkeitsforschung in Future Earth (DKN) und wird gemeinsam von Prof. Dr. Birgit Peters und Prof. Dr. Henrik Krehenwinkel an der Universität Trier geleitet.» weiterlesen» einklappen