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Fallkonstitutive Urteilsbildung am Beispiel von Kindeswohlgefährdungseinschätzungen bei unangemeldeten Hausbesuchen in der Sozialen Arbeit

Laufzeit: 01.06.2016 - 31.05.2018

Partner: Prof. Dr. Mark Schrödter (Universität Kassel)

Förderung durch: DFG

Kurzfassung


Mit dem vorliegenden Forschungsvorhaben soll ein Beitrag zur Aufklärung der Bedingungen der Herstellung professioneller Urteile bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung geleistet werden. SozialpädagogInnen müssen gerade im Kinderschutz oftmals komplexe Sachverhalte beurteilen und folgenreiche Entscheidungen treffen. So sind auch die Anforderungen des § 8a SGB VIII ein Gefährdungsrisiko einzuschätzen und falls erforderlich, sich einen unmittelbaren Eindruck durch einen Hausbesuch zu verschaffen...Mit dem vorliegenden Forschungsvorhaben soll ein Beitrag zur Aufklärung der Bedingungen der Herstellung professioneller Urteile bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung geleistet werden. SozialpädagogInnen müssen gerade im Kinderschutz oftmals komplexe Sachverhalte beurteilen und folgenreiche Entscheidungen treffen. So sind auch die Anforderungen des § 8a SGB VIII ein Gefährdungsrisiko einzuschätzen und falls erforderlich, sich einen unmittelbaren Eindruck durch einen Hausbesuch zu verschaffen als komplexe Leistungen von Professionellen zu werten, bei denen zwischen verschiedenen, teilweise widersprüchlichen, adressatenorientierten, staatlichen, fachlichen und organisatorischen Zielvorstellungen zu vermitteln ist. Darüber, wie Fachkräfte diese Anforderungen immer wieder meistern, wie sie also konkret in der Praxis Urteile fällen, ist empirisch wenig bekannt. Bisherige Studien legen ihren Fokus auf Urteilsfehler oder auf externe Beeinflussungen, die die fachliche Urteilsbildung erschweren. Wie es aber Fachkräften gelingt, trotz dieser Anforderungen und Einflüsse ihren Job zu machen ist bislang kaum erforscht. Ziel dieser Studie ist deshalb die Untersuchung der Urteils- und Entscheidungspraxis im professionellen Alltag. Handlungsleitend für das Forschungsprojekt ist die aus dem ethnomethodologischen Forschungsparadigma begründete Annahme, dass professionelle Urteile in der sozialen Interaktion hergestellt werden. Professionelle Praxis wird kommunikativ im Vollzug des Beschreibens und Definierens als solche erst produziert. In Anlehnung an den ethnomethodologischen Ansatz der Studies of Work wird die Vermittlung des Widerspruchs zwischen situativ angemessenem Handeln und dem Handeln nach situationsübergreifenden Normen und Regeln durch kontinuierliche Kommunikation als Kern professioneller Urteilspraxis angesehen. Die Analyse dieser Vermittlungsleistung im praktischen Vollzug des Urteilens bildet deshalb den zentralen Bezugspunkt der Studie. Hauptsächlich soll dazu die Methode der teilnehmenden Beobachtung verwendet werden, bietet doch gerade die genaue Beobachtung der Praxis die Möglichkeit, die Konstitutionsbedingungen des praktischen Vollzugs professioneller Urteilsbildung und der handlungsleitenden Orientierungen der beteiligten Akteure zu erschließen. Die teilnehmende Beobachtung von Erstgesprächen und die Inblicknahme der Adressat_innen als aktive Gestalter_innen des ersten Eindrucks sind in bisherigen Studien nicht systematisch untersucht worden. In Anlehnung an das Konzept des doing being ordinary (Harvey Sacks) wird davon ausgegangen, dass Urteile in hohem Maße vom Handeln der Eltern geprägt werden. Deshalb sollen hier systematisch die Adressat_innen und deren Bemühungen zur Herstellung familialer Normalität bei unangekündigten Hausbesuchen miteinbezogen werden. Die Studie leistet damit einen Beitrag zur Frage, wie professionelle Urteile im praktischen Vollzug gebildet werden und durch diesen Prozess ein Fall zum Fall wird.» weiterlesen» einklappen

Veröffentlichungen




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