Jugendhilfeplanung für einen Landkreis
Laufzeit: 01.01.1998 - 31.12.1999
Partner: Landkreis St. Wendel
Projektmittel (€): 40910
Laufzeit: 01.01.1998 - 31.12.1999
Partner: Landkreis St. Wendel
Projektmittel (€): 40910
Seit 1991 wurde durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) die Jugendhilfeplanung eine Pflichtaufgabe der Kommunen. Für den Landkreis St. Wendel wurde dazu ein Konzept entwickelt und umgesetzt. Eine Sozialberichterstattung gibt Auskunft über Problemlagen und Lebenslagen, soweit sie für die Jugendhilfe von Bedeutung sind. Besonders wurden dabei Dimensionen berücksichtigt wie Arbeitslosigkeit, Sozialhilfe, Kriminalität, Interventionsmaßnahmen der Jugendhilfe sowie Bildungschancen und...Seit 1991 wurde durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) die Jugendhilfeplanung eine Pflichtaufgabe der Kommunen. Für den Landkreis St. Wendel wurde dazu ein Konzept entwickelt und umgesetzt. Eine Sozialberichterstattung gibt Auskunft über Problemlagen und Lebenslagen, soweit sie für die Jugendhilfe von Bedeutung sind. Besonders wurden dabei Dimensionen berücksichtigt wie Arbeitslosigkeit, Sozialhilfe, Kriminalität, Interventionsmaßnahmen der Jugendhilfe sowie Bildungschancen und Jugendarbeitsangebote. Eine Bestandsaufnahme der sozialen Dienste und der Jugendarbeitsangebote sowie die Implementation von problemspezifischen Arbeitsgruppen waren weitere Schwerpunkte der Planungsimplementation.» weiterlesen» einklappen