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Kein anschaffungsnaher Herstellungsaufwand gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG bei „§ 4 III-Rechnern“ im Rahmen einer Gewinneinkunftsart

Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht. Bd. 92. H. 20. 2010 S. 924 - 928

Erscheinungsjahr: 2010

ISBN/ISSN: 0176-7771

Publikationstyp: Zeitschriftenaufsatz

Sprache: Deutsch

GeprüftBibliothek

Inhaltszusammenfassung


Der vorliegende Beitrag untersucht die Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG zum sog. anschaffungsnahen Herstellungsaufwand und zeigt auf, dass sie bei "§ 4 III-Rechnern" im Rahmen einer Gewinneinkunftsart (z.B. bei Freiberuflern) keine Anwendung findet. Die Vorschrift findet nur bei Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (Eingangssatz § 6 Abs. 1 EStG) oder bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung im Rahmen von Überschusseinkunftsarten (§ 9 Abs. 5 Satz 2 EStG) Anwendung. Aus dem klaren Wort...Der vorliegende Beitrag untersucht die Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG zum sog. anschaffungsnahen Herstellungsaufwand und zeigt auf, dass sie bei "§ 4 III-Rechnern" im Rahmen einer Gewinneinkunftsart (z.B. bei Freiberuflern) keine Anwendung findet. Die Vorschrift findet nur bei Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (Eingangssatz § 6 Abs. 1 EStG) oder bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung im Rahmen von Überschusseinkunftsarten (§ 9 Abs. 5 Satz 2 EStG) Anwendung. Aus dem klaren Wortlaut und der Systematik des Gesetzes lässt sich keine Rechtfertigung für die abweichende Anwendungspraxis der Finanzverwaltung ableiten. Dieses Ergebnis wird durch die höchstrichterliche Rechtsprechung und die einschlägige Kommentarliteratur bestätigt. » weiterlesen» einklappen

  • § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG
  • Herstellungsaufwand
  • Gewinneinkunft

Klassifikation


DFG Fachgebiet:
Rechtswissenschaften

DDC Sachgruppe:
Recht

Verknüpfte Personen


Beteiligte Einrichtungen