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Nutzungsbedingungen

Die Forschungsdatenbank des Landes Rheinland-Pfalz ist eine gemeinsame Einrichtung der Hochschulen und des Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW). Diese neue Datenbank lehnt sich in Ihrer Philosophie an die bereits bestehende Forschungsdatenbank an und integriert deren Datenbestand. Sie genügt allerdings modernsten EDV-technischen Ansprüchen und präsentiert die Daten über das Internet weltweit. Diese rheinland-pfälzische Forschungsdatenbank stellt eine Plattform dar, mit der die Forschungsaktivitäten der Hochschulen (einschließlich Publikationen) im Land künftig noch besser erfasst, transparent dargestellt und ausgewertet werden können. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Hochschulen profitieren davon. Das System erlaubt die persönlichen Daten auch für eigene Zwecke einzusetzen und noch leichter Partner für gemeinsame Projekte zu finden oder Unternehmen zu interessieren. Die Datenbank ermöglicht eine einfache Zusammenstellung von Projekt-, Publikations-, Personen- und Einrichtungsdaten für unterschiedlichste Anforderungen (z. B. gesetzliche Berichtspflicht, eigene Anträge).

Der Eintrag in die Forschungsdatenbank ist freiwillig. Die persönliche Einwilligung kann jederzeit in den Einstellungen Ihres Kontos (Meine Seiten -> Konto) zurückgezogen werden. Alle eingetragenen Daten werden über das Internet weltweit zugänglich gemacht. Änderungszugriff auf die jeweiligen, Passwort geschützten Daten hat nur der Wissenschaftler/die Wissenschaftlerin und die Administratoren für die betroffene Einrichtung (Hochschule bzw. Fachbereich), wie auch das Erstellen von Reports oder das Zusammenführen von Daten nur durch diese Personen vorgenommen werden kann. Aus Sicherheitszwecken und zur Fehlerbehebung sowie Serviceoptimierung werden Log-Dateien inklusive der IP-Adressen temporär gespeichert.

Mit der Eintragung der Daten erklärt sich der Wissenschaftler/die Wissenschaftlerin damit einverstanden, dass diese über das Internet öffentlich zugänglich gemacht werden und durch die jeweilige Hochschule bzw. das zuständige Ministerium im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben zur Berichterstattung, Antragsabfassung usw. verwendet werden können.